Bürgerstiftung Region Kaltenkirchen in Gründung
Eine Bürgerstiftung (engl. Community Foundation) ist eine Stiftung, die in der Regel von mehreren Stiftern gegründet wird und auf Zustiftung ausgerichtet ist. Eine Bürgerstiftung ist eine Sonderform der Gemeinschaftsstiftung. Sie ist eine selbständige und unabhängige Institution zur Förderung verschiedener gemeinnütziger Zwecke, wirkt in einem geographisch begrenzten Raum und betreibt einen langfristigen Vermögensaufbau. Von den meisten anderen Stiftungen unterschiedet sie sich dadurch, dass sie ihre Organisationsstruktur, ihre Mittelvergabe und Rechnungslegung transparent macht. Geschichte: Die erste Bürgerstiftung wurde 1914 von Frederick H. Goff in Cleveland, USA, errichtet. Mittlerweile gibt es Community Foundations ähnlichen Typs u.a. in Kanada, Australien, Südafrika, Russland und vielen europäischen Ländern. Die erste Bürgerstiftung in Deutschland wurde 1996 als "Stadt Stiftung Gütersloh" gegründet.
Das Ziel einer Bürgerstiftung ist es, einer größeren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen (Corporate Citizens) zu ermöglichen, ihre spezifischen Beiträge zum Gemeinwohl unter einem gemeinsamen Dach zu verfolgen. Sie dient dabei als ein Sammelbecken für Spenden und Zustiftungen. Der langfristige Aufbau des Stiftungsvermögens durch Zustiftungen sichert die finanzielle Unabhängigkeit einer Bürgerstiftung und gewährleistet die Kontinuität der Stiftungsarbeit.
Erfolgreich arbeitende Bürgerstiftungen übernehmen für ihre Stifter und Spender eine Dienstleistungsfunktion. Sie bieten Serviceleistungen an, die auf die jeweiligen philanthropischen Interessen dieser Personen, Organisationen oder Institutionen zugeschnitten sind.
Mit den Erträgen des Stiftungsvermögens fördert oder initiiert die Bürgerstiftung eine Vielzahl unterschiedlicher dem Gemeinwohl dienender Projekte. Sie versteht sich als Initiator, Koordinator und Katalysator gemeinnütziger Aktivitäten in ihrer Gemeinde, Stadt oder Region.
Darüber hinaus mobilisiert und koordiniert eine Bürgerstiftung nicht nur finanzielle Mittel, sondern schafft und fördert neue Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit, sich nicht nur mit Geld, sondern auch mit Zeit und Ideen für das Gemeinwohl zu engagieren.
Eine Bürgerstiftung ist frei von jeglicher Einflussnahme durch staatliche Instanzen, politische Organisationen, Unternehmen oder einzelne Stifter. Aus diesem Grunde wird sie von einem unabhängigen Führungsgremium geleitet, das sich aus Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzt, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihres Engagements dazu qualifiziert sind, der Stiftung vorzustehen. Als Stiftung von Bürgern für Bürger informiert sie die Öffentlichkeit wie auch ihre Stifter regelmäßig über ihre Ziele, Aktivitäten und ihre Rechnungslegung.
Am 1. Oktober jedes Jahres, dem Tag der Bürgerstiftungen, werden den Bürgerstiftungen, auf eigenen Antrag und nach Prüfung durch eine Jury, die die Merkmale einer Bürgerstiftung erstellen, das „Gütesiegel für Bürgerstiftungen“, ein erstmals für eine Stiftungsform praktizierter „Stiftungs- TÜV“, verliehen.
Seit der Renaissance der Bürgerstiftungen in Deutschland 1996, hat sich in der Szene das eine oder andere getan. Verschiedene Protagonisten haben Bürgerstiftungen ins Leben gerufen: Kommunen, Kreditinstitute, einzelne Stifter oder Unternehmen. Der Begriff Bürgerstiftung ist nicht geschützt und gab immer wieder Anlass zu Verwirrung. Im Mai 2000 gaben sich daher anlässlich eines Arbeitskreistreffens in Weimar die anwesenden Bürgerstiftungsvertreter eine Definition, die sogenannten „Merkmale einer Bürgerstiftung“. Diese Merkmale einer Bürgerstiftung basieren vor allem auf der Idee der Unabhängigkeit von einzelnen Stiftern oder Personen, der Idee der Mitbestimmung und des Dienstleistens.
Nach der Definition wurde dann der Ruf nach einer Auszeichnung der „echten“ Bürgerstiftungen laut. Mit seinen Merkmalen hat der Arbeitskreis Bürgerstiftungen in der Debatte um stiftungsethische Grundsätze klar Stellung bezogen.
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