Kindergärten / Kinderbetreuung

Informationen zu den Kindertagesstätten in Kaltenkirchen

In der Stadt Kaltenkirchen bieten sechs Träger in ihren ansässigen Kindertagesstätten eine Vielfalt an Betreuungsarten und pädagogischen Konzepten für die Kinder an.

Die Kindertagesstätten betreuen, erziehen und bilden Kinder vom 1. bis zum 14. Lebensjahr. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen decken einen Rahmen von Montag-Freitag von 6.00-18.30 Uhr ab und berücksichtigen flexibel den Bedarf der Eltern.

Die vorschulische Bildung und Erziehung, die die Fachkräfte in den Einrichtungen leisten, ist von großer Bedeutung für die weitere schulische Laufbahn der Kinder.

Kindertagespflege
Darüber hinaus bieten im Einzugsbereich von Kaltenkirchen qualifizierte und anerkannte Tagespflegepersonen überaus flexible Betreuungsangebote für die Kinder an.
Die Vermittlung der Tagespflegepersonen wird vor Ort vom Fachdienst des Tausendfüßler e.V. durchgeführt.

Rechtsanspruch
Alle Kinder im Alter vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch auf eine halbtags Betreuung in einer Kindertagesstätte.

Individueller Bedarf
Darüber hinaus haben die Eltern aller Kinder im Alter von 1. bis zum 14. Lebensjahr einen Anspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in einer Einrichtung oder bei einer Tagespflegeperson aufgrund ihrer Berufstätigkeit, Ausbildung oder anderer Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit.


Anmeldung
Die Anmeldung für eine Betreuung erfolgt direkt bei der jeweiligen Einrichtung.

In der Stadtverwaltung ist die Abteilung Jugend, Bildung, Sport und Kultur für den Kindertagesstättenbereich verantwortlich, die auch Ansprechpartner für den Fall ist, das Eltern keinen Betreuungsplatz finden.
Ansprechperson: Frau Nitschke,  Tel.: 04191/939-414,  Zimmer: 216,      E-Mail: irmgard.nitschke-kaemna@kaltenkirchen.de

Anmeldeformular



Hinweise zu den Elternbeiträgen
Für die Elternbeiträge (auch für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson) können die Erziehungsberechtigten eine einkommensabhängige Unterstützungsleistung im Rahmen der Kreissozialstaffel beantragen. Anträge und Auskünfte hierfür erhalten die Eltern in den Kindertagesstätten bzw. beim Fachdienst "Kindertagespflege" des Tausendfüßler e.V. oder in der Stadtverwaltung in der Abteilung für öffentliche Ordnung und Sozialwesen. Hier kann vorab auch eine Anspruchsberechtigung berechnet werden.
Ansprechperson: Frau Zielinski,  Tel.: 04191/939-338,  Zimmer: 9,           E-Mail: birgit.zielinski@kaltenkirchen.de

 

Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Einrichtung betreut werden, erhalten die Erziehungsberechtigten grundsätzlich eine Ermäßigung für das 2. Kind (30% weniger) und ab dem 3. Kind muss kein Elternbeitrag mehr gezahlt werden.

Zusätzlich können berufstätige Eltern, aber auch Familien mit nur einem Einkommensbezieher, für die zu leistenden Kinderbetreuungskosten Steuererleichterungen beantragen. Hierzu ist den Eltern zu raten, das zuständige Finanzamt oder den Steuerberater zu befragen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:


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