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Außerordentliche Wirtschaftshilfe / Novemberhilfe / Dezemberhilfe
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, Solo-Selbstständige, Einrichtungen und Vereine, die direkt oder indirekt von der temporären Schließung betroffen sind, mit finanziellen Hilfen. Außerordentliche Wirtschaftshilfen stehen für die Monate November und Dezember zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 30.04.2021.
Weiterführende Informationen erhalten Siehier.
Für Solo-Selbständige, die bisher keinen Antrag auf
Überbrückungshilfe gestellt haben und beabsichtigen einen Direktantrag im
eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) zu stellen,
gibt es Beratung unter der Service-Hotline: +49 30-1200 21034 – Mo.-Fr. 8.00
bis 18.00 Uhr
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Beratungsförderung
für betroffene Unternehmen
Eine professionelle Beratung kann Unternehmen Wege aus
wirtschaftlichen Krisen aufzeigen. Doch stehen Mittel zur Finanzierung von
Beratungsleistungen in solchen Zeiten oft nicht zur Verfügung. Um betroffenen
Unternehmen dennoch eine Beratung zu ermöglichen, können mit dem Programm
„Förderung unternehmerischen Know-hows“ die Beratungskosten zu 90 Prozent
finanziert werden. Das Förderprogramm wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Beratungskostenzuschuss
für das Einrichten von Homeoffice
Kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe können
finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig
Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der
Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie autorisiertes Beratungsunternehmen. Mit dem
Förderprogramm „go-digital“ steht hierfür ein unbürokratisches Verfahren zur
Verfügung.
Informationen finden Sie hier.
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Bürgschaften und
Garantien für größere Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständler aus
dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll Unternehmen der Realwirtschaft
unterstützen, die vor der Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren und deren
Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und den
Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Er stellt den Unternehmen
branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen in Form von Garantien und
Bürgschaften zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von
Liquiditätsengpässen bereit.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Bürgschaftsprogramm
für Landwirte
Landwirtschaftliche Unternehmen, die unter den Folgen der
Pandemie leiden und nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen, können nun
Darlehen in Anspruch nehmen.
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Bundesprogramm
„Ausbildungsplätze sichern“
Die Corona-Krise erschwert vielen Ausbildungsbetrieben,
weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden. Betroffene
kleine und mittelständische Unternehmen können Ausbildungsprämien oder andere
Förderungen im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Förderung der dualen
Ausbildung vom Land Schleswig-Holstein
Unternehmen können eine einmalige Förderung in Höhe von 2.000,- € erhalten, wenn sie zusätzlich junge Menschen aufnehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Ausbildungsplatz verloren haben. Damit kann das Land Schleswig-Holstein Firmen unterstützen, die nicht von den Ausbildungsprämien des Bundes profitieren können. Gefördert werden ausbildungsberechtigte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und der Landwirtschaft, die ihre Betriebs- bzw. Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein haben. Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2021 befristet.
Weiterhin informieren können Sie sich hier.
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Förderprogramm für Gastronomiebetriebe im Kreis Segeberg
Der Kreis Segeberg hat am 21. Januar 2021 eine Richtlinie zur Förderung gastronomischer Betriebe mit Saalbetrieb oder musikalischen Angeboten im Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie beschlossen. Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Folgen der COVID-19-Pandemie bzw. durch sie hervorgerufene wirtschaftliche Notlagen bei Betreibern von Gasthöfen mit Saalbetrieb und gastronomischen Treffpunkten mit Musik (Musikkneipen, Discos und Bars mit Liveauftritten) abzumildern. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie gewerbliche Betriebe, die ihren Betriebsstandort im Kreis Segeberg haben. Förderanträge können ab dem 1. Februar 2021 bei der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) gestellt werden. Die Antragsformulare werden über die Website der WKS abrufbar sein. Anträge können bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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Förderprogramm für Selbständige und Freiberufler im Kreis Segeberg
Der Kreis Segeberg hat am 21. Januar 2021 eine Richtlinie zur Förderung der steuerrechtlichen und sonstigen juristischen Beratung von gewerblichen Betrieben und Freiberuflern im Kreis Segeberg während der Corona-Pandemie beschlossen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, gewerbliche Betriebe sowie Freiberufler, die ihren Betriebsstandort im Kreis Segeberg haben. Eine Förderung setzt eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie bzw. zu der durch sie hervorgerufenen wirtschaftlichen Notlage voraus, die eine steuerrechtliche oder sonstige juristische Beratung erfordert, die nicht durch andere Fördermöglichkeiten des Bundes und des Landes ausgeglichen werden kann. Förderanträge können ab dem 1. Februar 2021 bei der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) gestellt werden. Die Antragsformulare werden über die Website der WKS abrufbar sein. Anträge können bis zum 30. April 2021 gestellt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier. __________________________________________________________________________________
IB.SH Härtefallfonds
Mittelstand
Mit dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand werden private Unternehmen mit Sitz und/ oder Betriebsstätten in Schleswig-Holstein gefördert, die durch die Corona-Krise im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 voraussichtlich einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent erwarten oder einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent im zweiten Halbjahr 2020 im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2019 aufweisen. Gefördert wird mit für 5 Jahre zinsfreien Darlehen ab 15.000 €. Anträge auf Gewährung eines Förderdarlehen können nur über die Hausbank bis zum 30.06.2021 (Antragseingang IB.SH) gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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IB.SH
Mittelstandssicherungsfonds
Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds soll Hotel-,
Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe unterstützen, die unmittelbar im Sinne
der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der
Corona-Virus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 23.03.2020 durch staatliche
Verordnung im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Anträge auf Gewährung eines Förderdarlehen können nur über die Hausbank bis zum 30.06.2021 (Antragseingang IB.SH) gestellt werden.
Näheres erfahren Sie hier.
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KfW-Sonderprogramm
2020 für Unternehmen
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenprogramm beschlossen,
mit dem Unternehmen, die bis zum 31.12.2019 nicht in finanziellen
Schwierigkeiten waren, bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden.
Die KfW hat dabei die Aufgabe, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit
Liquidität zu erleichtern. Anträge können bis zum 30.06.2021 über die Hausbank gestellt werden.
Informationen zu den KfW-Kreditvarianten finden Sie hier.
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Kurzarbeitergeld
Mit Hilfe von Kurzarbeitergeld soll es Unternehmen ermöglicht
werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin zu beschäftigen. Das
Kurzarbeitergeld ist bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim zuständigen
Jobcenter zu beantragen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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Überbrückungshilfe II
Kleine
und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb Corona-bedingt einstellen
oder stark einschränken mussten, können Zuschüsse in Form der
Überbrückungshilfe II erhalten. Solo-Selbstständige, Freiberufler, gemeinnützige
Organisationen und Einrichtungen können ebenso einen Antrag stellen, wenn sie
die Programmvoraussetzungen erfüllen. Die Überbrückungshilfe II ist ein
Zuschuss, der Corona-bedingte Umsatzrückgänge mildern soll. Die Beantragung erfolgt über Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte. Auch Maßnahmen zur
temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebes in Außenbereiche, wie die
Anschaffung von Außenzelten und Wärmestrahlern, werden gefördert. Die
Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die
Antragsfrist endet am 31.03.2021.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Überbrückungshilfe III
Mit der verbesserten Überbrückungshilfe III unterstützt der Bund weithin finanziell betroffene Unternehmen, Soloselbständige, selbständige Angehörige der Freien Berufe und Eirichtungen. Der Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den Fixkosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an. Es gibt gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen wie zum Beispiel den Einzelhandel und die Reisebranche sowie eine verbesserte sog. "Neustarthilfe" für Soloselbständige in Form einer einmaligen Betriebskostenpauschale. Die Antragsfrist endet am 31.08.2021.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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Vereinfachter Zugang
zur Grundsicherung
Grundsicherung können Selbständige beanspruchen, denen durch
die aktuelle Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbrechen.
Die Grundsicherung beinhaltet SGB-II-Leistungen (wie ALG II). Durch die
Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geratene Selbständige können bei der
Bundesagentur für Arbeit bzw. beim zuständigen Jobcenter bis zum 31.03.2021
einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellen und erhalten damit einen
erleichterten Zugang zu den SGB-II-Leistungen (wie ALG II).
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
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Wir sind Ansprechpartner für alle in der Stadt Kaltenkirchen
ansässigen Unternehmen und Unternehmen mit Ansiedlungsabsichten in unserem
Stadtgebiet. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Stadt
Kaltenkirchen
Wirtschaftsförderung
Holstenstraße
14
24568
Kaltenkirchen
wirtschaftsfoerderung@kaltenkirchen.de
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Telefon 04191/ 939-220
Frau
Ammermann
Telefon
04191/ 939-236
Wir begrüßen Sie auf den Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Alle wichtigen Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gewerbetreibende und diejenigen, die gerne in Kaltenkirchen sesshaft werden wollen, werden Ihnen hier angezeigt.
Zur Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen sind für Besuche des Rathauses im Vorwege Termine zu vereinbaren. Am einfachsten geht dies über die Online-Terminvergabe unter www.kaltenkirchen.de, offiziellen Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Mit der Schaltfläche "Termin buchen" kann einfach und unkompliziert der Termin gebucht werden.
Die Sitzung der Stadtvertretung als Videokonferenz musste am 23.02.2021 nach ca. 1 Stunde aufgrund technischer Probleme abgebrochen werden. Hierzu liegt der Verwaltung inzwischen eine Erklärung des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur SH vor, wonach es „im von Ihnen beschriebenen Zeitraum tatsächlich eine gut zweistündige Störung der gesamten Landesnetz-Struktur gab. Diese ist mittlerweile behoben. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.“
Öffnungszeiten: Rathaus • Mo & DI: 7.30 - 12.00 & 14.00 - 16.00 uhr · Mi: 07.30 - 12.00 UHR · Do: 7.30 – 12.00 & 14.00 – 18.00 UHR · Fr: 7.30 – 12.00 uhr