Eingeschränktes Halteverbot an der Alvesloher Straße


In der Alvesloher Straße (K104) Höhe der Einmündungen zum Zeisigring wird in Kürze ein eingeschränktes Halteverbot errichtet. Durch vermehrt parkende Fahrzeuge in diesem Bereich werden zum einen die Sichtfelder von Fahrzeugen aus dem Zeisigring beeinträchtigt und zum anderen bestehen aufgrund der längeren Parkreihen Probleme beim Vorbeifahren auf der Alvesloher Straße (fehlende Lücken zum Einscheren).

Das Halteverbot wird in Kürze durch den Kreis Segeberg errichtet.