Eingeschränktes Halteverbot im Krückauring, Süderstraße und Grashofstraße


Ende Juni wird das im Krückauring zwischen dem Kreisverkehr Krückauring und der Einmündung zum Moorredder bislang zeitlich befristete, beidseitig eingeschränkte Halteverbot nunmehr unbefristet eingerichtet

und auf die Bereiche Süderstraße zwischen den beiden Kreisverkehren und Grashofstraße zwischen dem Kreisverkehr Krückauring und der Querungshilfe in der Grashofstraße Höhe Hausnummer 19 ausgedehnt.


Durch die verkehrsrechtliche Anordnung und die damit verbundene Beschilderung wird das Parken in diesen Straßenbereichen verboten. Das Halten bis zu 3 Minuten bzw. zum Be- und Entladen sowie zum Ein- und Aussteigen ist weiterhin zulässig.


Hintergrund der Maßnahme ist, dass sich im Bereich Krückauring und den benachbarten Straßen die Verkehrssituation in den letzten Wochen wesentlich verändert hat. Es werden vermehrt Fahrzeuge auf der Fahrbahn geparkt. Aufgrund der Anzahl der Fahrzeuge und der Tatsache, dass keine Lücken zum Ausweichen bei Gegenverkehr gelassen wurden, bestand hier ein großer Handlungsbedarf.



„Durch die Feststellungen bei Streifenfahrten von Polizei und Ordnungsamt und durch vermehrte Hinweise aus der Bürgerschaft wurde der Handlungsbedarf im Bereich Krückauring überdeutlich. In den letzten Wochen wurde erkennbar, dass auch in den benachbarten Straßen entsprechender Handlungsbedarf besteht, sodass ich dort im Rahmen der Gefahrenabwehr, nach Anhörung der zu Beteiligenden, insbesondere der Polizei, ein eingeschränktes Halteverbot – nunmehr unbefristet - anordnen musste.“, so der Erste Stadtrat Dieter Bracke.