3 G – Regelung im Rathaus jetzt auch für Besucher


Aufgrund der aktuellen Lage gilt ab sofort im Rathaus der Stadt Kaltenkirchen eine 3 G - Nachweispflicht auch für Besucherinnen und Besucher. Neben dem Nachweis des jeweiligen 3G-Status‘ (geimpft, genesen oder getestet) ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erforderlich. Die Nachweise werden vor dem Zutritt kontrolliert. Impf-, Genesenen- und Testzertifikate können entweder in digitaler Form oder in Papierform nachgewiesen werden. Ein Covid-19-Antigentest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.


„Dass wir die 3 G-Regelung jetzt auch für die Besucherinnen und Besucher einführen, ist der aktuellen Entwicklung in der Corona-Pandemie geschuldet und leider unvermeidbar. Für den Nachweis negativer Testung bitten wir um Nutzung eines der zugelassenen Testzentren. Wir bitten um Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahmen.“, so Bürgermeister Hanno Krause.

Darüber hinaus gilt im gesamten Gebäude grundsätzlich Maskenpflicht.