Die Stadt Kaltenkirchen wird einen neuen Landschaftsplan aufstellen. Dieser ist ein zentrales Instrument der kommunalen Umweltplanung. Er soll helfen, Natur und Landschaft in Kaltenkirchen langfristig zu sichern, weiterzuentwickeln und mit anderen Nutzungsansprüchen in Einklang zu bringen.
Der Landschaftsplan wird für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Eine wesentliche Grundlage für den Landschaftsplan bildet die sogenannte Biotoptypenkartierung – eine umfassende Bestandsaufnahme der natürlichen Lebensräume im Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich sein, vereinzelt auch private Grundstücke im Stadtgebiet zu betreten.
Die Mitarbeitenden des beauftragten Planungsbüros sind daher berechtigt, zur Durchführung der Bestandserhebungen auch private Flächen zu betreten. Diese Betretungsbefugnis ist gesetzlich geregelt.
Eine gesonderte Ankündigung der Begehungen wird über die Internetseite der Stadt Kaltenkirchen bereitgestellt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden die Informationen unter www.kaltenkirchen.de im Bereich der Amtlichen Bekanntmachungen. Ferner informiert die Stadt Kaltenkirchen via Social Media über das Thema Landschaftsplan. Hier gib es Wissenswertes, Termine und Infos zum aktuellen Stand.
Die Stadt Kaltenkirchen bittet um Verständnis und Unterstützung für die notwendigen Arbeiten zur nachhaltigen Entwicklung der städtischen Landschaft.
Ein Plan für Natur, Lebensqualität und Zukunft
Ein Landschaftsplan ist ein zentrales Instrument der kommunalen Umweltplanung. Er wird von Städten und Gemeinden aufgestellt, um die natürlichen Lebensgrundlagen – also Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen – langfristig zu sichern, zu entwickeln und sinnvoll mit anderen Nutzungsansprüchen in Einklang zu bringen.
Dabei bildet er die fachliche Grundlage für viele weitere Planungen, zum Beispiel für neue Wohn- oder Gewerbegebiete. Der Landschaftsplan zeigt, wie Natur und Landschaft erhalten, aufgewertet oder wiederhergestellt werden können – etwa durch Biotopschutz, bessere Luft- und Wasserqualität oder die Stärkung ökologischer Verbindungen zwischen Lebensräumen.
Was genau wird untersucht – und wie läuft das ab?
Ein wesentlicher Bestandteil des Landschaftsplans ist die sogenannte Biotoptypenkartierung. Dabei werden die verschiedenen Lebensräume – also Biotope – im Stadtgebiet systematisch erfasst. Dazu gehören z. B. Wiesen, Wälder, Knicks, Uferzonen, Äcker oder Feuchtgebiete. Mithilfe von Karten, Luftbildern und Geländebegehungen wird dokumentiert, welche Pflanzen- und Tierarten dort vorkommen, welche Boden- oder Wasserverhältnisse bestehen und welchen ökologischen Wert das Gebiet hat.
Für die Vor-Ort-Erhebungen sind Fachleute mit Geräten wie GPS, Kamera oder Lupe im Stadtgebiet unterwegs. In der Regel betreffen die Begehungen größere Grün- und Freiflächen – zum Teil auch private Grundstücke, etwa landwirtschaftliche Flächen oder Gärten. Kleine Privatgärten in reinen Wohngebieten werden dagegen nur in Ausnahmefällen betreten.
Warum wird ein neuer Landschaftsplan gebraucht?
Der aktuelle Landschaftsplan der Stadt Kaltenkirchen stammt aus dem Jahr 2004 – und ist damit nicht mehr zeitgemäß. Auch der zugehörige Flächennutzungsplan ist veraltet (1999, zuletzt mehrfach geändert). Beide Pläne werden jetzt im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens neu aufgestellt.
Seitdem haben sich viele Rahmenbedingungen verändert:
– Der Klimawandel stellt neue Anforderungen an Städte.
– Der demografische Wandel erfordert neue Lösungen für Wohnraum und Daseinsvorsorge.
– Die Stadtentwicklung soll flächensparend, naturnah und lebenswert bleiben.
Der neue Landschaftsplan soll auf diese Herausforderungen antworten – ökologisch, sozial und wirtschaftlich ausgewogen, mit einer Planungsperspektive von 15 bis 20 Jahren.
Wie lange dauert das – und wie kann ich mich einbringen?
Die Erarbeitung eines Landschaftsplans ist komplex und dauert in der Regel zwei bis vier Jahre. Die Stadt Kaltenkirchen legt dabei großen Wert auf Bürgerbeteiligung: Ideen, Hinweise und Erfahrungen aus der Bevölkerung fließen direkt in den Planungsprozess ein – auch von Kindern und Jugendlichen.
Datenerhebung auf Privatgrundstücken – was bedeutet das konkret?
Die Kartierungen werden von Fachkräften eines beauftragten Planungsbüros durchgeführt. Diese sind gesetzlich berechtigt, auch private Flächen zu betreten, sofern dies für die Erhebung der ökologischen Daten notwendig ist. In der Regel betrifft das vor allem größere Grundstücke außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche – etwa landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wälder oder ökologisch besonders bedeutsame Gebiete. Die Entscheidung, welche Flächen begangen werden, erfolgt jeweils situationsbezogen im Gelände. Eine individuelle Vorankündigung an Eigentümerinnen und Eigentümer ist daher leider nicht möglich.