Wer einen Ausweis oder einen Reisepass benötigt, braucht ein digitales Bild - in wenigen Tagen geht's los.
Ab dem 01.05.2025 werden weitreichende Änderungen im Pass- und Ausweiswesen in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Lichtbilder zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen nur noch in digitaler Form vorgelegt werden.
Grund hierfür ist u.a. die Verbesserung der Sicherheit der Personalausweise und Pässe, da durch die Darreichung des digitalen Bildes die Möglichkeit des sog. Morphings (digitales Übereinanlegen zweier oder mehrerer Bilder mit dem Zweck, biometrische Merkmale zu verändern) entfällt, sowie eine bürgerfreundlichere Gestaltung des Antragsprozesses, da die Antragsteller/innen bei einem Termin sowohl das Lichtbild erstellen lassen, als auch das Dokument beantragen können.
Ursprünglich sollte das Bürger-Service-Büro ab dem 01.05.2025 in der Lage sein, mit Hilfe des Point ID-Systems der Bundesdruckerei die Lichtbilderfassung direkt vor Ort vornehmen zu können. Aufgrund eines Streikaufrufes der Gewerkschaft ver.di in der Bundesdruckerei verzögert sich die Lieferung und der Aufbau der notwendigen Hardware jedoch zunächst leider, so dass diese Dienstleistung voraussichtlich erst ab Anfang / Mitte Juni im Bürger-Service-Büro angeboten werden kann.
Ab diesem Zeitpunkt können an diesem intuitiv zu bedienen Selbstbedienungsterminal schon vorab die für die Beantragung der Dokumente notwendigen Lichtbilder, Fingerabdrücke sowie die auf dem Dokument befindliche Unterschrift erfasst werden. Dies führt zu einer erheblichen Verbesserung des Antragsverfahrens, wodurch wir in der Lage sein werden, die Beantragungsdauer noch weiter reduzieren zu können.
Die Antragsteller/innen können die digitalen Lichtbilder zunächst auch bei anderen Anbietern, z.B. den örtlichen Fotografen erstellen lassen. Von diesen wird den Antragsteller/innen ein QR-Code ausgehändigt, der zur Beantragung des Ausweises / Passes mitzubringen ist. Anhand dieses QR-Codes wird das in einer gesicherten Cloud gespeicherte Lichtbild abgerufen und direkt in den Ausweis- oder Passantrag integriert.
Insbesondere bei Babys / Kleinkindern ist der Gang zum örtlichen Fotoladen zu empfehlen, da aufgrund rechtlicher Vorgaben eine Erfassung mit dem Point ID-System nur in den seltensten Fällen möglich sein wird.
Die Kosten für die Lichtbilderstellung im Bürger-Service-Büro betragen 6,00 €; die Gebühren bei Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres belaufen sich beim Personalausweis auf 22,80 € und beim Reisepass auf 37,50 €. Bei Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 37,00 € für den Personalausweis und 70,00 € für den Reisepass.
Zur Beantragung der Dokumente wird der alte Personalausweis und/oder Reisepass benötigt, sowie, sofern die Erstellung des Lichtbildes bei der Fotografin / beim Fotografen erfolgte, der QR-Code.
Bitte beachten Sie, dass ausgedruckte Lichtbilder ab dem 01.05.2025 nicht mehr verwendet werden können! Es wird daher dringend empfohlen, die Beantragung des gewünschtes Dokuments noch bis zum 30.04.2025 vorzunehmen, sofern Sie bereits im Besitz eines ausgedrucktes Lichtbildes sind.
Für Rückfragen zu diesem Thema steht Ihnen das Bürger-Service-Büro unter der Rufnummer 04191 / 939 444 gerne zur Verfügung.