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19.07.2019
Die Stadt Kaltenkirchen unterstützt seit Jahren die Verbesserung der ärztlichen Versorgung, auch der mit Hausarztsitzen. Erste Erfolge konnten im chirurgischen und kinderärztlichen aufgrund eines Sonderbedarfes verzeichnet werden. Aber auch die hausärztliche Versorgung muss verbessert werden.
In
Kaltenkirchen gibt es derzeit 17 Sitze
für Allgemeinmedizin und hausärztliche Internisten. Diese versorgen neben dem
Stadtgebiet auch die umliegende Gemeinden mit. Der Verteilungsschlüssel von
Arztsitz zur Anzahl der Patienten, die regionale Verteilung der Kassenarztsitze
sowie die Zulassungsentscheidungen erfolgen durch die Kassenärztliche
Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).
Kaltenkirchen
liegt im KVSH-Zulassungsplanbereich Metropolregion Süd-West, zu diesem bspw.
auch Glückstadt, Pinneberg und Norderstedt gehören. Der hausärztliche
Versorgungsgrad beträgt hier laut KVSH 110 % und liegt damit an der Grenze zur
Überversorgung. Damit ist Kaltenkirchen zumindest statistisch im Vergleich zu
anderen Regionen wie bspw. Nordfriesland noch vergleichsweise gut aufgestellt.
„Das
statistische Bild hat allerdings nur wenig mit der Realität zu tun.“, so Bürgermeister
Hanno Krause. „Immer häufiger wenden sich besorgte Bürgerinnen und Bürger an
uns, da die ansässigen Hausärztinnen und -Ärzte keine neuen Patienten aufnehmen
können. Der Druck verstärkt sich, wenn Praxen wie zum Beispiel die von Dr. Wahn
keinen Nachfolger finden. Auch wenn eine Versorgung im akuten Krankheitsfall
durch die vorhandenen Praxen gewährleistet ist, besteht sowohl auf Seiten der
Bevölkerung als auch der ansässigen Medizinerinnen und Medizinern eine zunehmende Unzufriedenheit über die aktuelle
Versorgungsituation.“
Die
Stadt Kaltenkirchen hat sich daher intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt,
sich kommunale Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und diese juristisch prüfen lassen. Teilweise konnten die Vorschläge bereits umgesetzt
werden, andere Möglichkeiten wie bspw. der Bau eines Ärztezentrums zur
Schaffung moderner Praxisräumlichkeiten werden konkretisiert. Generell sind die
Einflussmöglichkeiten einer Kommune jedoch begrenzt. Zwar gibt es für Kommunen
nach SGB 5 die Möglichkeit zur Gründung von Medizinischen Versorgungszentren
bspw. als kommunale Eigeneinrichtung, die Gründungmodalitäten sind aber u.a.
abhängig vom jeweiligen statistischen Versorgungsgrad, der Zustimmung der KVSH
und Bürgschaftsvereinbarungen.
„Selbst wenn Zulassungs- und Gemeindehaushaltsrecht usw. keine
Rolle spielen würden und die Stadt einfach so einen Arztsitz kaufen könnte,
benötigen wir immer noch die/den passende/n Ärztin/Arzt, um diese Stelle auch
zu besetzen.“ Bürgermeister Krause weist damit auf die derzeit größte
Herausforderung hin, nämlich das Finden des ärztlichen Personals. Es gibt nicht nur zu wenig
Nachwuchs für den ambulanten hausärztlichen Bereich, auch die beruflichen
Wünsche der Ärzteschaft haben sich verändert. Auch wenn es für einen Arztsitz
Interessentinnen und Interessenten gibt, spielen bei der großen Anzahl von ausgeschriebenen Arztsitzen
bundesweit weitere Faktoren eine entscheidende Rolle, angefangen vom
Übernahmepreis, der Praxisausstattung, der Attraktivität des Arbeitsortes bis
hin zu KITA-Plätzen, Teilzeitmöglichkeiten oder den Kollegen vor Ort.
Die
bauliche Infrastruktur in Kaltenkirchen hat sich enorm entwickelt, der
Einwohner- und Firmenzuwachs auch. Und die Lage der Stadt in der Nähe zu
Hamburg mit guter verkehrlicher Anbindung kann ebenso als attraktiv
eingeschätzt werden.
Um
Nachfolgerinnen und Nachfolger für die ausgeschriebenen Praxen in Kaltenkirchen
zu finden, hat die Stadt Kaltenkirchen in Abstimmung mit dem Ärztenetz HUK
& HANN e.V. Anzeigen in den Ärzteblättern Schleswig-Holstein und Hamburg
geschaltet. Eine weitere Anzeigenaktion in der bundesweit erscheinenden
Ärztezeitung läuft kommende Woche an.
Weiterhin
wurden über den städtischen Haushalt 50.000 Euro für die Förderung von
Ärztinnen und Ärzten bereitgestellt. Das Förderprogramm zur Sicherung der ärztlichen
Versorgung wurde am 07.05.2019 von der Stadtvertretung beschlossen. Die Stadt
Kaltenkirchen fördert hierdurch niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte mit
jeweils 10.000 Euro, wenn er/sie in Kaltenkirchen eine Praxis übernimmt bzw. jemanden
neu anstellt.
Die
Stadt Kaltenkirchen vertritt zudem gegenüber den Entscheidungsträgern im Gesundheitssektor
vehement die Forderung nach mehr Arztzulassungen in unserem Stadtgebiet und
fordern zielgerichtete Maßnahmen um Medizinerinnen und Mediziner für den
hausärztlichen Bereich auszubilden: „Wir haben gemeinsam eine hohe
Verantwortung für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger.
Stadtvertretung und Verwaltung werden sich weiterhin aktiv für die Verbesserung
der ärztlichen Versorgung in Kaltenkirchen einsetzen. Dafür ist es aber auch
notwendig, dass die Entscheidungsträger in Bund und Land sowie die
Versorgungsträger ihrerseits diese Aufgabe ernst nehmen und entsprechende
erleichternde Maßnahmen zur Zulassung der Ärztinnen und Ärzte schaffen.", erklärt Bürgermeister
Hanno Krause.
Förderrichtlinie zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung
Öffnungszeiten: Rathaus • Mo & DI: 7.30 - 12.00 & 14.00 - 16.00 uhr · Mi: 07.30 - 12.00 UHR · Do: 7.30 – 12.00 & 14.00 – 18.00 UHR · Fr: 7.30 – 12.00 uhr