Bürgermeisterwahl 2023


Aus aktuellem Anlass wird noch einmal auf die Amtliche Bekanntmachung „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Kaltenkirchen“ hingewiesen. Der Stelleninhaber tritt, entgegen der Bekanntmachung vom 12.12.2022, nicht zur Wiederwahl an. Wahlvorschläge sind bis zum 31. Juli 2023, 18:00 Uhr, (Ausschlussfrist) schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Kaltenkirchen, Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, einzureichen.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Amtlichen Bekanntmachung (PDF als Download).

Bei Fragen zur Einreichung von Wahlvorschlägen oder zur Wahl im Allgemeinen steht Ihnen Frau Groth per E-Mail sgrthkltnkrchnd   oder Tel.: 04191 939133 zur Verfügung.