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16.02.2021
Im Januar 2021 hat die Stadt Kaltenkirchen die beantragte Fällung einer Buche in der Straße am Ehrenhain gemäß § 7 Ziff. 1 der Baumschatzsatzung genehmigt, da der Baum inzwischen für eine „unzumutbare Beschattung“ einiger Wohnräume und eines Therapieraumes sorgte.
Die Entscheidung wurde mit dem Naturschutzbeauftragten der Stadt gemäß § 8 Ziff. 4 der Baumschutzsatzung im Vorfeld abgestimmt und der Kreis Segeberg als Untere Naturschutzbehörde über die erteilte Genehmigung unterrichtet.
„Aufgrund der vorgetragenen Sachlage war der Fällantrag
nach unserer Baumschutzsatzung zu genehmigen. Der Antragsteller muss gemäß § 9
Ziff. 2 der Baumschutzsatzung auf dem Grundstück einen standortgerechten Baum bis
zum Ende der jetzigen Pflanzsaison im Frühjahr pflanzen.“, so Bürgermeister Hanno Krause.
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