Dies ist ein Demoprojekt. Es dient Ihnen als Grundlage für den Aufbau individueller Seiten mit Weblication® CMS.
Die Seitenstruktur, das Layout und die von den Redakteuren nutzbaren Seitenelemente können Sie frei definieren.
02.03.2020
In den Wintermonaten 2019/2020 werden in den Waldflächen vom Freizeit- und Erholungspark umfangreiche Forstarbeiten durchgeführt. Wie im gesamten Bundesgebiet sind die Fichtenbestände durch die vergangenen Dürrejahre und einem daraus resultierenden starken Befallsdruck der Borkenkäferarten massiv in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Entnahme bei zeitgleichem Waldumbau auf forstliche Mischkulturen ist dann erstes Mittel der Wahl.
Nach
der Entnahme der befallenen Bäume werden die Pflanzflächen mit einem
Forstmulcher vorbereitet. Auf einer Teilfläche wird darüber hinaus ein
Wildschutzzaun eingezogen. In der hierdurch geschützten Fläche werden besonders
Verbiss gefährdete Jungpflanzen eingebracht, insbesondere die klimatolerante
Douglasie. Sie kommt gut mit den herrschenden Bedingungen zurecht und hat als
immergrünes Nadelgehölz gute Eigenschaften im Bezug auf Immissionsschutz und
starker CO²-Umwandlung. Begleitet wird sie durch die Buche. Zur Steigerung der
Artenvielfalt in den Forstflächen werden zusätzlich Ahorn, Linde, Hainbuche, Wildapfel
und Wildbirne angepflanzt. In den entstandenen Lücken außerhalb des Gatters
werden bereits größere Bäume (ca. 180 cm) gesetzt werden, hier vor allem
Eichen.
Die Maßnahmen werden durch das Land gefördert.
Im Zuge dieser Forstarbeiten wurde begleitend damit begonnen, die invasiven
Neophyten, eine unerwünschte Pflanze aus Nordamerika, zu beseitigen. Auch die
hierbei entstandenen Lücken werden nachgepflanzt.
Bei den Arbeiten kommen zum Teil große Fahrzeuge zum Einsatz. Auch wenn
einige dieser Fahrzeuge bodenschonender umgebaut sind hat der Einsatz zu einer
starken Abnutzung der Forstwege im
Erholungspark geführt. Die Forstwege werden nach Abschluss der Arbeiten
wiederhergestellt.
Bei den Arbeiten wurde festgestellt, dass die Forstbereiche stark mit
Trampelpfaden durchzogen sind. Diese werden im Zuge der Verkehrssicherungspflicht
und zur Einhaltung des § 17
Landeswaldgesetz Schleswig Holstein („Wegegebot“) beseitigt. Es wird damit für
eine nachhaltige Waldentwicklung gesorgt. In Abstimmung mit dem Ordnungsamt
wird in den kommenden Monaten verstärkt
auf die Benutzung der Waldwege geachtet.
Öffnungszeiten: Rathaus • Mo & DI: 7.30 - 12.00 & 14.00 - 16.00 uhr · Mi: 07.30 - 12.00 UHR · Do: 7.30 – 12.00 & 14.00 – 18.00 UHR · Fr: 7.30 – 12.00 uhr