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07.06.2019
In der letzten Zeit wurde wiederholt beobachtet, dass Wasservögel in den Grünanlagen gefüttert wurden. Das Füttern von Wasservögeln und Tauben ist nach der Grünanlagensatzung verboten.
Hintergrund des Verbotes sind die mit der Fütterung verbundenen negativen Auswirkungen in den Gewässern und an den Futterplätzen. Die Einträge führen zum Ungleichgewicht im Wasserhaushalt bis hin zum „Umkippen“ von Gewässern. Die Futterplätze sind Keimstätten von Krankheiten. Lebensmittelreste stellen keine artgerechte Nahrung dar und gerade Vögel können auf Pilze (auch Hefe) sehr empfindlich reagieren. Auch eine zu starke Gewöhnung an den Menschen kann Probleme hervorrufen wie z.B. mangelndes Fluchtverhalten bzw. mangelnde Furcht vor Hunden und nicht wohlgesonnenen Menschen.
„In der Grünanlagensatzung haben wir ganz bewusst das
Füttern von Wassergeflügel und Tauben in den Grünanlagen der Stadt untersagt.
Ich bitte darum, diese Regelung auch zu beachten.“, teilt Erster Stadtrat Dieter
Bracke mit.
Wer sich nicht an die Regelungen der Grünanlagensatzung
hält, muss mit einem Platzverweis oder einem Betretungsverbot der Grünanlage
für einen bestimmten Zeitraum rechnen und wird zur Beseitigung der Futterreste
verpflichtet werden. Bei wiederholten Verstößen ist die Festsetzung eines
Bußgeldes möglich.
Öffnungszeiten: Rathaus • Mo & DI: 7.30 - 12.00 & 14.00 - 16.00 uhr · Mi: 07.30 - 12.00 UHR · Do: 7.30 – 12.00 & 14.00 – 18.00 UHR · Fr: 7.30 – 12.00 uhr