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13.07.2017
In den vergangenen Wochen wurden mehrfach Personen mit Schlauchbooten auf dem See im Freizeitpark gesehen, die zum Teil auch zu den naturgeschützten Inseln fuhren. Diese Beobachtungen werden zum Anlass genommen, um noch einmal über bestehenden Regelungen und insbesondere auch die von dem See im Freizeitpark ausgehenden Gefahren zu unterrichten.
Seit den 60er Jahren wird in Kaltenkirchen Sand abgebaut und
zu Kalksandsteinen verarbeitet. Über die Jahre ist im Sandabbaugebiet ein Park
mit einem großen See entstanden. Der See befindet sich im Eigentum der Xella
Deutschland GmbH ( ehemals Kalksandsteinwerk). 1995 wurde durch einen
Planfeststellungbeschluss genau geregelt, wie Sand abgebaut werden darf und wie
der Abbaubereich anschließend hergestellt werden muss.
In diesem Planfeststellungsbeschluss ist unter anderem auch
geregelt, dass im See (des Freizeitparkes) nicht geangelt und gebadet (und
somit auch kein Schlauchboot gefahren) werden darf, da auch die Wasserfläche
Abbaugebiet ist und dort unter der Wasseroberfläche Sand abgesaugt wird.
Entsprechende Nutzungen sind nicht nur rechtswidrig sondern
insbesondere auch lebensgefährlich!
Lediglich das Angeln wurde inzwischen Mitgliedern des
Vereins SAIG Proppenkieker zur Bestandsregelung an ausgewiesenen Angelplätzen
gestattet.
Lebensgefahr geht auch von den Unterwasserschlingpflanzen im
See aus, die 2009 zum Ertrinken eines im See Badenden führten.
Da der Abbau
des Sandes im Freizeitpark einen Eingriff in den Naturhaushalt dar-
stellt,
wurde festgelegt, dass ein Teil des entstehenden Freizeitparks der Natur vor-
behalten
sein soll.
Am Nordufer gibt es einen Brutbereich, der speziell den
Wasservögeln vorbehalten ist.
Das westliche Ufer des Sees mit den drei Inseln ist der
Naturentwicklung vorbehalten. Vom Schmetterlingsgarten bis zur
Johannes-Kelmes-Sportanlage ist der Böschungs- und Uferbereich so angelegt,
dass sich die Pflanzen- und Tierwelt im und am Wasser entwickeln kann. Um
diesen Prozess nicht zu gefährden ist das Betreten dieser Flächen durch
Menschen und deren Hunde nicht gestattet.
Das Betreten von
Biotopen und das Beunruhigen freilebender Tiere (sowie das Füttern von
Wassergeflügel oder Tauben) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Mit zahlreichen Hinweistafeln an den Parkzugängen und im
Uferbereich wird auf die Nutzungsregeln im Freizeitpark hingewiesen.
„Mit diesen Hinweisen möchte ich noch einmal speziell auf
die Regelungen zum See im Freizeitpark und die von ihm ausgehenden Gefahren
hinweisen und um ihre Beachtung bitten.
Unser Außendienstmitarbeiter und das beauftragte Sicherheitsunternehmen werden zukünftig verstärkt auf die Beachtung der Nutzungsregelungen achten. Ich würde mir wünschen, dass ein Einschreiten durch sie nicht erforderlich wird.“, erklärt Bürgermeister Hanno Krause.
Übersichtsplan Freizeitpark Kaltenkirchen
Öffnungszeiten: Rathaus • Mo & DI: 7.30 - 12.00 & 14.00 - 16.00 uhr · Mi: 07.30 - 12.00 UHR · Do: 7.30 – 12.00 & 14.00 – 18.00 UHR · Fr: 7.30 – 12.00 uhr