Warum Kaltenkirchen


Warum Kaltenkirchen
Warum Kaltenkirchen

Gehalt

  • Transparente Bezahlung
    Die Bezahlung richtet sich für Tarifbeschäftigte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Für Beamtinnen und Beamten richtet sich die Bezahlung nach dem Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein. Die Bezahlung richtet sich nach Tätigkeit und Qualifikation – wir haben feste Besoldungs- bzw. Entgelttabellen und keine Gehaltsverhandlungen.

  • Betriebliche Altersvorsorge
    Eine zusätzliche Absicherung erfolgt durch eine Zusatzrente der Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL) für die tariflich Beschäftigten. Zudem besteht die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung.

  • Weihnachtsgeld
    Einmal im Jahr gibt es nach den geltenden tariflichen und zum Teil auch beamtenrechtlichen Bestimmungen die sogenannte „Jahressonderzahlung“.

  • LOB
    Wir zahlen jährlich eine Leistungsprämie an unsere tariflich beschäftigten Mitarbeiter*innen.

  • Vermögenswirksame Leistungen
    Die Stadt Kaltenkirchen beteiligt sich an Ihrer Vermögensbildung.

  • Fahrradleasing
    Es besteht für die Beschäftigten die Möglichkeit in Form von Entgeltumwandlung mit festem Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber einen Fahrrad-Leasing- Vertrag auf Grundlage des Tarifvertrages zu vereinbaren.

  • Mental Health Coaching (Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung)
    Die Stadt Kaltenkirchen bietet seinen Beschäftigten die Möglichkeit über einen externen Anbieter an verschiedenen Mitarbeiter- und Führungskräfteberatungen teilzunehmen.

Fortbildung / Weiterqualifizierung

Die Förderung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch verschiedene Fortbildungs- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen ist uns wichtig. Wir ermöglichen die Teilnahme an Veranstaltungen von externen Anbietern. Wir bieten unseren Beschäftigten zudem ein internes Fortbildungsprogramm an. Dieses ist sowohl auf die fachliche Weiterbildung ausgerichtet, als auch auf eine fachübergreifende persönliche Weiterentwicklung oder eine Gesundheitsförderung.

Arbeitszeitregelung

Für vollbeschäftigte Beamte und Beamtinnen gilt eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 41 Stunden, für Tarifbeschäftigte 39 Stunden. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden individuelle Teilzeitmodelle angeboten.

Die Gleitzeit (eine Rahmenarbeitszeit zwischen 6 und 19 Uhr) sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Gleittagen bilden das Grundgerüst der flexiblen Arbeitszeitgestaltung bei der Stadtverwaltung Kaltenkirchen.

Wir arbeiten daran, unseren Beschäftigten zukünftig alternative Arbeitsformen, wie etwa die Arbeit von zuhause aus, zu ermöglichen.

Erholungszeit

Der Jahresurlaub der städtischen Beschäftigten beträgt pro Kalenderjahr und ausgehend von 5 Arbeitstagen in der Woche 30 Arbeitstage und zusätzlich die Möglichkeit von Sonder- und Bildungsurlaub.

Schwerbehinderte Beschäftigten im Sinne des SGB IX haben in der 5-Tagewoche einen Anspruch auf 5 Zusatzurlaubstage pro Kalenderjahr.

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Chancengleichheit

Die Stadt Kaltenkirchen verfügt seit vielen Jahren über einen Frauenförderplan. Mit diesem wird die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf als Ziel verfolgt. Auch das Thema Führung in Teilzeit hat sich in den letzten Jahren bei uns entwickelt und stellt einen weiteren Baustein in Richtung Gleichstellung von Frauen und Männern dar.

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Sie haben allgemeine Fragen zu Ihren Karrieremöglichkeiten bei der Stadt Kaltenkirchen?
Dann zögern Sie nicht uns zu schreiben! Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.

 
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