Grundsteuerreform

Aufgrund des Grundsteuerreformgesetzes werden beginnend ab Juni 2022 alle Grundstücke in Schleswig-Holstein neu bewertet. Sie werden hierzu als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin seitens Ihres zuständigen Finanzamtes aufgefordert eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abzugeben. Das Finanzamt erstellt daraufhin einen neuen sog. Einheitswertbescheid. Auf Basis dieses Einheitswertbescheides erhalten Sie dann erst ab 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid durch unser Steueramt.

Für weitergehende Informationen zum Thema empfehlen wir:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/infos/infos_node.html

https://www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/


Zuständige Mitarbeiter