Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen
bei der Meldebehörde unter Vorlage seines / ihres Ausweises sowie der
Wohnungsgeberbestätigung anzumelden.
Die
Geburt eines Kindes muss nicht angezeigt werden, da die Standesämter die
Meldebehörden nach abschließender Beurkundung der Geburt selbständig
informieren.
Sie können Ihre Anmeldung auch bequem und kostenlos von zu Hause aus durchführen!
Besuchen Sie hierzu einfach die Website:
https://wohnsitzanmeldung.gov.de/
Sie benötigen hierbei Unterstützung?
Nutzen Sie gerne die bundesweite Behörden-Hotline, Rufnummer 115.
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Online-Wohnsitzanmeldung finden Sie hier:
https://wohnsitzanmeldung.gov.de/haeufig-gestellte-fragen