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Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen, d.h. Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, ist durch die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.


Normalverfahren:

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung


Ein erster Schritt ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, mit der die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsabsichten der Stadt Kaltenkirchen im Zuge der Aufstellung eines Bauleitplanes informiert werden.

Die Informationen beinhalten die Ziele und Zwecke der Planung sowie Alternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen. Ebenso wird über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Auf die frühzeitige Beteiligung wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Segeberger Zeitung und nachrichtlich in der Umschau sowie im Internet auf www.kaltenkirchen.de hingewiesen.

Zurzeit finden folgende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen statt:

- keine -


Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren liegen in der Zeit vom ______ bis einschließlich _______ im Fachbereich Tiefbau und Stadtplanung, 3.OG, des Rathauses, Holstenstr. 14, 24568 Kaltenkirchen, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich, zur Niederschrift oder unter den u.g. E-Mail-Adressen vorgetragen werden.

Nach Beendigung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen findet im weiteren Aufstellungsverfahren eine öffentliche Auslegung der Planentwürfe und eventuell erforderlicher Fachgutachten statt.

Hier haben Sie die Möglichkeit die Pläne als PDF-Datei einzusehen:




       


Normalverfahren:

Auslegung

Bei der Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats ausgelegt. Jedermann kann während dieser Frist Stellungnahmen und Anregungen zur Planung abgeben. Auf die Auslegung wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Segeberger Zeitung und nachrichtlich in der Umschau sowie im Internet auf www.kaltenkirchen.de hingewiesen.


Zurzeit liegen folgende Bauleitpläne öffentlich aus:


- keine -


Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren liegen in der Zeit vom ___ bis ___ in der Bau- und Planungsabteilung des Rathauses, Holstenstraße 14, Flur 3. OG, 24568 Kaltenkirchen während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf bzw. zu den geänderten Teilen des Planentwurfes schriftlich, zur Niederschrift oder unter der u.g. E-Mail-Adresse vorgetragen werden.

Hier haben Sie die Möglichkeit die Pläne als PDF-Datei einzusehen:

Informationen zum Datenschutz




Vereinfachtes Bauleitplanverfahren §13 BauGB

Auslegung

Nach Beendigung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen findet im weiteren Aufstellungsverfahren eine öffentliche Auslegung der Planentwürfe und eventuell erforderlicher Fachgutachten statt. Bei der Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats ausgelegt. Jedermann kann während dieser Frist Stellungnahmen und Anregungen zur Planung abgeben. Auf die Auslegung wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Segeberger Zeitung und nachrichtlich in der Umschau sowie im Internet auf www.kaltenkirchen.de hingewiesen.

Zurzeit liegen folgende Bauleitpläne öffentlich aus:

- keine -

Die Entwürfe und die dazugehörigen Begründungen liegen in dieser Zeit in der Bau- und Planungsabteilung des Rathauses, Holstenstraße 14, Zimmer 301/302, 24568 Kaltenkirchen während der Dienstzeiten (siehe Bekanntmachung) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf bzw. zu den geänderten Teilen des Planentwurfes schriftlich, zur Niederschrift oder unter den u.g. E-Mail-Adressen vorgetragen werden.

Hier haben Sie die Möglichkeit die Pläne als PDF-Datei einzusehen:

Beschleunigtes B-Plan-Verfahren § 13a BauGB

Ein Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren unter folgenden Voraussetzungen aufgestellt werden:

  • Wiedernutzbarmachung von Flächen
  • Nachverdichtung oder
  • andere Maßnahmen der Innenentwicklung


Die zulässige Grundfläche gem. § 19 BauNVO die festgesetzt wird darf:

  • 20.000 m² nicht überstreiten bzw.
  • bei mehr als 20.000 m² bis maximal 70.000 m²

wenn die Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkung hat.

Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Sie haben die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während der u. g. Frist besteht die Möglichkeit sich zur Planung zu Äußern.

Auslegung

Zurzeit liegen folgende Bauleitpläne öffentlich aus:

- keine -

 Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Daten und Dokument lediglich Informationszwecken dienen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit Ihrem o.g. Ansprechpartnern.