Der
Bürgermeister wird für sechs Jahre gewählt und leitet die Verwaltung der
Stadt Kaltenkirchen in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und
Grundsätzen der Stadtvertretung und im Rahmen der von ihr
bereitgestellten Mittel.
Er ist für die
sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation
und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der
laufenden Verwaltung verantwortlich.
Im Bereich der durch Gesetz
übertragenen Pflichtaufgaben ist er allein verantwortlich.
Er ist oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt.
Zu seinen
Aufgaben gehören insbesondere die Gesetze auszuführen, die Beschlüsse
der Ausschüsse und der Stadtvertretung vorzubereiten und auszuführen. Er
entscheidet weiter in allen Angelegenheiten, die ihm von der
Stadtvertretung zur Entscheidung übertragen worden sind.
Zusammen mit dem Bürgervorsteher repräsentiert der Bürgermeister die Stadt bei öffentlichen Anlässen.