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Der Behindertenbeauftragte der Stadt Kaltenkirchen.
Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen, Telefonnummer 04191 939-444 - Sammelnummer, Faxnummer 04191 / 939-100
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation in Europa übernimmt auch die Stadt Kaltenkirchen mit Unterstützung ehrenamtlich tätiger und privater Initiativen Aufgaben zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Maßnahmen, Programme und Ansprechpartner werden auf dieser Seite dargestellt.
Die Integrationsbeauftragte der Stadt Kaltenkirchen.
Nachbarn für Nachbarn in Kaltenkirchen
Hier finden Sie die wichtigsten Notrufummern, den Apothekennotdienstplan und weitere wichtige Rufnummern
Auf den folgenden Seiten haben Sie einen Überblick über die einzelnen Dienstleistungen die in der Stadt Kaltenkirchen angeboten werden.
In Kaltenkirchen existiert seit 1995 der Rettungsverband Kaltenkirchen als Zusammenschluss von Hilfsorganisationen, die in Kaltenkirchen mit Ortsverbänden vertreten sind.
In der Stadt Kaltenkirchen gibt es ein Schiedsamt, das für außergerichtliche Schlichtungsverfahren zuständig ist.
Der "Seniorenbeirat Stadt Kaltenkirchen" ist ein von den Bürgerinnen und Bürger, die das sechzigste Lebensjahr überschritten haben, demokratisch gewähltes Gremium zur Vertretung der Interessen älterer Bürger.
Der Umwelt- und Naturschutzbeauftragte der Stadt Kaltenkirchen.
Wir begrüßen Sie auf den Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Alle wichtigen Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gewerbetreibende und diejenigen, die gerne in Kaltenkirchen sesshaft werden wollen, werden Ihnen hier angezeigt.
Zur Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen sind für Besuche des Rathauses im Vorwege Termine zu vereinbaren. Am einfachsten geht dies über die Online-Terminvergabe unter www.kaltenkirchen.de, offiziellen Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Mit der Schaltfläche "Termin buchen" kann einfach und unkompliziert der Termin gebucht werden.
Die Stadtvertretung hat erstmals am 07.05.2019 ein Förderprogramm zur Sicherung der ärztlichen Versorgung beschlossen und stellt hierfür jährlich 50.000 Euro bereit. Die Stadt Kaltenkirchen fördert damit niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte mit jeweils 10.000 Euro, wenn sie in Kaltenkirchen eine Praxis übernehmen oder eine Neueinstellung vornehmen.
Öffnungszeiten: Rathaus • Mo & DI: 7.30 - 12.00 & 14.00 - 16.00 uhr · Mi: 07.30 - 12.00 UHR · Do: 7.30 – 12.00 & 14.00 – 18.00 UHR · Fr: 7.30 – 12.00 uhr