Vortragsreihe 2025, Kaltenkirchener Perspektiven: „Pfändungsschutzkonto“


Das Thema „Pfändungsschutzkonto“ wird erläutert von Herrn Mathea am Donnerstag, den 24. April 2025, um 19.00 Uhr im Rahmen der Vortragsreihe „Kaltenkirchener PERSPEKTIVEN“ im Haus der Sozialen Beratung – Beratungszentrum Kaltenkirchen – Flottkamp 13b (1.Stock/Raum: 1.30). Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Veranstaltung ist kostenfrei.

Vortragsreihe 2025, Kaltenkirchener Perspektiven: „Pfändungsschutzkonto“
Vortragsreihe 2025, Kaltenkirchener Perspektiven: „Pfändungsschutzkonto“

Ort

"Haus der Sozialen Beratung", Flottkamp 13 b, Zimmer 1.30, 1. Stock

Veranstalter

Haus der Sozialen Beratung

Termine

Do, 24.04.2025, 19:00 Uhr

 Wenn gegen jemanden titulierte (gerichtsbestätigte) Schulden geltend gemacht werden, darf ein Gläubiger Pfändungen vornehmen. Neben Sach- oder Gehaltspfändungen wird gerne versucht auf das Bankkonto eines Schuldners zuzugreifen.

Glücklicherweise kann man sich dagegen schützen. Seit ca. einem Jahrzehnt muss dafür in den meisten Fällen kein Gericht in Anspruch genommen werden. Schuldnerberatungsstellen dürfen Bescheinigungen ausstellen, mit denen Bankkonten in gewissen Grenzen vor Pfändung geschützt werden können.

Jeder Bürger hat ein Recht auf ein Bankkonto, auf ein sogenanntes Basiskonto. Und zusätzlich hat jeder Kontoinhaber das Recht, sein Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto führen zu lassen.

Der Referent und Schuldnerberater, Herr Bernd Mathea, der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., wird in seinem kostenlosen Vortrag darlegen, welche Rechte KontoinhaberInnen haben und welche ihnen zustehen, um einen Grundbetrag vor Pfändung schützen zu lassen.

Vorweg sei gesagt: Es gibt in unserem Rechtsystem keine Kahlpfändung, es verbleibt immer ein Grundbetrag, um den notwenigen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem gibt es für Schulden keine Gefängnisstrafe. Niemand macht sich strafbar, wenn Schulden nicht bezahlt werden können.