Zum 01.01.2024 soll im Stadtgebiet Kaltenkirchen eine getrennte Niederschlagswassergebühr eingeführt werden. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine (neue) „Regensteuer“, sondern um eine zweckgebundene Gebühr, die auch jetzt schon als Teil der Abwassergebühr erhoben und von den Abgabenpflichtigen gezahlt wird.
Die Stadt Kaltenkirchen ist für die zentrale Abwasserbeseitigung im Stadtgebiet zuständig. Obwohl die notwendigen technischen Anlagen für die Beseitigung von Schmutzwasser (SW) und Niederschlagswasser (NW) getrennt betrieben werden, wird derzeit noch eine einheitliche Gebühr für die Beseitigung des Abwassers erhoben. Diese Abwassergebühr wird auf der Grundlage des Frischwassermaßstabs berechnet, die Höhe der zu zahlenden Abwassergebühren ist also an die Menge des zugeführten Frischwassers gekoppelt.
Aktuelle Rechtsprechung gibt jedoch vor, dass die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren jeweils eigenständig zu kalkulieren und nach eigenen Verteilungsmaßstäben getrennt zu erheben sind. Während für die Schmutzwassergebühren der Frischwassermaßstab weiter zulässig ist, soll die Erhebung von Niederschlagswassergebühren anhand der versiegelten Grundflächen auf einem Grundstück erfolgen.
Die Stadt Kaltenkirchen arbeitet bereits seit geraumer Zeit an der Trennung der Abwassergebühren in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren und beabsichtigt, diese zum 01.01.2024 umzusetzen.
Für die Erfassung der für die NW-Gebühren-Erhebung relevanten Grundstücksdaten werden alle Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen (m/w/d) bzw. die mit der Grundstücksverwaltung beauftragten Stellen im Stadtgebiet Kaltenkirchen in den kommenden Wochen einen Fragebogen erhalten. Mit diesem Fragebogen werden die Versiegelungsdaten für das Grundstück abgefragt. Nähere Erläuterungen zum Fragebogen sind im Anschreiben zum Fragebogen sowie in einem beigefügten Merkblatt enthalten.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versand der Fragebögen nicht zeitgleich für das gesamte Stadtgebiet, sondern gestaffelt im Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.07.2022 erfolgen wird.
Die Stadt Kaltenkirchen dankt allen Grundstückseigentümern und -eigentümerinnen (m/w/d) sowie allen Grundstücksverwaltungen für ihre aktive Mitwirkung.
Weitere Informationen:
Fragebogen zur Ermittlung der bebauten/versiegelten Grundstücksflächen für die Festsetzung der
Niederschlagswasserentwässerentwässerungsgebühr (PDF als Download)
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Ausgefüllter Musterfragebogen (PDF als Download)
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Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens (PDF als Download)
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Anschreiben an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer (PDF als Download)
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Präsentation Teil 1 - Warum ist die Trennung erforderlich? (PDF als Download)
Präsentation Teil 2 - Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens (PDF als Download)
Präsentation Teil 3 - Besondere Fallkonstellationen (PDF als Download)