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Die
Stadtvertretung hat am 24.04.2018 den ihr vorgelegten Maßnahmenkatalog
(Empfehlungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Kaltenkirchen)
als Aktionsplan Inklusion zur Umsetzung
der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die Stadt
Kaltenkirchen befürwortet und die Einrichtung einer Steuerungsgruppe für
die Umsetzung des Aktionsplanes sowie weitere begleitende Entscheidungen
beschlossen.
Maßnahmenkatalog (PDF als Download)
Die Steuerungsgruppe besteht aus je einem Vertreter der
Fraktionen in der Stadtvertretung (CDU, SPD, Wählergemeinschaft Pro Kaki, FDP,
Die Linke und AfD), je einem Vertreter der Kooperationspartner ( Volkshochschule Kaltenkirchen-Südholstein,
Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH, Landesverein für Innere Mission, Das Rauhe
Haus, Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Segeberg e.V.), dem Beauftragten für
Menschen mit Behinderung, der Gleichstellungsbeauftragten, Bürgermeister Hanno
Krause und 2 Mitarbeitern der Stadtverwaltung.
Die
Steuerungsgruppe hat ihre Arbeit nach der Kommunalwahl 2018 aufgenommen und
am 14.11.2018 zum ersten Mal getagt. Am
05.02.2019 kommt die Steuerungsgruppe zu ihrer 3. Sitzung zusammen. Die Sitzungen
der Steuerungsgruppe sind nicht-öffentlich.
Aufgaben der Steuerungsgruppe sind die Konkretisierung
(genauere Festlegung) einzelner
Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog, die Priorisierung (Festlegung von Rangfolgen), das Monitoring (Beobachten) und das Controlling (Kontrollieren).
Finanzwirksame Einzelmaßnahmen
werden in den jeweiligen Fachausschüssen gesondert vorberaten.
Inzwischen gibt
es, als einer der ersten Umsetzungsmaßnahmen aus dem Aktionsplan Inklusion,
einen festen Ansprechpartner für die Koordinierungsaufgaben in der Verwaltung:
Herr Dunemann, Tel. 04191/9561-758, Büro Lakweg 2 – 4,
Postanschrift: Stadt Kaltenkirchen, Fachbereich Ordnung und
Soziales, Holstenstr. 14, 24568 Kaltenkirchen
Email: Inklusion&Integration@kaltenkirchen.de
Hintergrund:
Die Stadtvertretung hat im Haushalt 2017 20.000 € für die Erstellung eines Aktionsplanes Inklusion
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Kaltenkirchen bereit gestellt, nach
dem sich der Sozial- und Gleichstellungsausschuss 2016 mehrfach mit dieser
Thematik beschäftigt und einstimmig eine entsprechende Empfehlung abgegeben
hat.
Im April 2017 hat die Stadt Kaltenkirchen einen Kooperationsvertrag mit der
Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH, der Stiftung „Das Rauhe Haus“, dem DRK
Kreisverband Segeberg, dem Landesverein für Innere Mission in
Schleswig-Holstein und der VHS Kaltenkirchen-Südholstein GmbH, die auch die
Koordination des Prozesses übernahm, abgeschlossen. Ziel der Vereinbarung war
die Erstellung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention für die Stadt Kaltenkirchen. Hierzu sollten 3
öffentliche Workshops (der 1. Workshop verbunden mit einer vorgehenden
Auftaktveranstaltung im Rathaus) zu den 5 Handlungsfeldern Barrierefreiheit und
Mobilität; Wohnen, Bildung & Erziehung, Arbeit & Beschäftigung und
Kultur, Sport & Freizeit durchgeführt werden. Die Workshops fanden am
20.05.2017 im Rathaus der Stadt und am 19.07. und 27.09.2017 in den Räumen der
VHS Kaltenkirchen-Südholstein GmbH statt. Als Ergebnis dieser Workshops wurde
der Maßnahmenkatalog (Empfehlungen zur Umsetzung der Behinderten-rechtskonvention
in Kaltenkirchen) erstmals vorgestellt.
Am 24.04.2018 hat die Stadtvertretung – nach vorheriger Beratung im Sozial- und Gleichstellungsausschuss und im Hauptausschuss – den Maßnahmenkatalog (Empfehlungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Kaltenkirchen) als Aktionsplan Inklusion für die Stadt Kaltenkirchen befürwortet und die Einrichtung einer Steuerungsgruppe für die Umsetzung des Aktionsplanes sowie weitere begleitende Entscheidungen beschlossen.
UN-Behindertenrechtskonvention
Am 03.05.2008
ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Kraft getreten. Das Übereinkommen ist für alle Mitgliedsstaaten, die es
ratifiziert haben, völkerrechtlich wirksam.
Dieses
universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die
Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre
Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen
wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung dar.
Deutschland hat
als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30.03.2007 unterzeichnet.
Inklusion
Der Begriff Inklusion beschreibt den Einschluss bzw. die Einbeziehung von Menschen in die Gesellschaft.
Wir begrüßen Sie auf den Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Alle wichtigen Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gewerbetreibende und diejenigen, die gerne in Kaltenkirchen sesshaft werden wollen, werden Ihnen hier angezeigt.
Büchereien in Schleswig-Holstein konnten sich auch 2019 hinsichtlich der Qualität ihrer Arbeit prüfen und zertifizieren lassen. Das vor zwei Jahren eingeführte Verfahren stellt hohe Ansprüche, die derzeit bei weitem nicht alle Einrichtungen im Land erfüllen: 97 Kriterien werden im Detail bewertet. Erst bei Erreichen von mindestens 75 % aller möglichen Punkte erfolgt eine Zertifizierung. Ausgezeichnet wurde in diesem Jahr die Stadtbücherei Kaltenkirchen.
Am Freitag, 29. November übergab die Stadtbücherei Kaltenkirchen die beim „Star Wars vs. Einhorn-Tag“ gesammelten Spenden in Höhe von 500 € an das Projekt „Mission Orange“. „Mission Orange“ ist ein durch die Welt von Star Wars inspiriertes wohltätiges Projekt, das seit 2007 in Zusammenarbeit mit Stars, Fans, Organisationen und Firmen regelmäßig große und kleine Wünsche für das Kinderhospiz „Sternenbrücke“ in Hamburg wahrmacht.
Öffnungszeiten: Bürger-Service-Büro • mo & di: · 7.30 - 16.00 Uhr, mi & Fr: · 7.30 - 12.30 Uhr, Do: · 7.30 - 18.00 Uhr
• Mo & DI: 9.00 - 12.30 & 14.00 - 16.00 uhr · Mi: geschlossen · Do: 9.00 – 12.30 & 14.00 uhr – 18.00 · Fr: 9.00 – 12.30 uhr Rathaus