Kaltenkirchen inklusiv
Kaltenkirchen inklusiv

Die Stadtvertretung hat am 24.04.2018 den ihr vorgelegten Maßnahmenkatalog (Empfehlungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Kaltenkirchen) als Aktionsplan Inklusion zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für die Stadt Kaltenkirchen befürwortet und die Einrichtung einer Steuerungsgruppe für die Umsetzung des Aktionsplanes sowie weitere begleitende Entscheidungen beschlossen.


  Maßnahmenkatalog des Aktionsplans Inklusion  (PDF als Download)


Aktionsplan Inklusion in Leichter Sprache (PDF als Download)


Die Steuerungsgruppe besteht aus je einem Vertreter der Fraktionen in der Stadtvertretung (CDU, SPD, Wählergemeinschaft Pro Kaki, FDP, Die Linke und AfD), je einem Vertreter der Kooperationspartner ( Volkshochschule Kaltenkirchen-Südholstein, Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH, Landesverein für Innere Mission, Das Rauhe Haus, Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Segeberg e.V.), dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung, der Gleichstellungsbeauftragten, Bürgermeister Hanno Krause und 2 Mitarbeitern der Stadtverwaltung.

Die Steuerungsgruppe hat ihre Arbeit nach der Kommunalwahl 2018 aufgenommen und am   14.11.2018 zum ersten Mal getagt. Am 29.10.2019 kam die Steuerungsgruppe zu ihrer 7. Sitzung zusammen. Die Sitzungen der Steuerungsgruppe sind nicht-öffentlich.

Aufgaben   der Steuerungsgruppe sind die Konkretisierung (genauere Festlegung) einzelner Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog, die Priorisierung (Festlegung von Rangfolgen), das Monitoring (Beobachten) und das Controlling (Kontrollieren).

Finanzwirksame Einzelmaßnahmen werden in den jeweiligen Fachausschüssen gesondert vorberaten.

Ihr  Ansprechpartner für die Koordinierungsaufgaben in der Verwaltung:


Herr Borchert, Tel. 04191 939344

Postanschrift: Stadt Kaltenkirchen, Fachbereich Ordnung und Soziales, Holstenstr. 14, 24568 Kaltenkirchen

Email: Inklsnkltnkrchnd


Satzung der Stadt Kaltenkirchen für den Beirat für Menschen mit Behinderungen

     (in Leichter Sprache)


Hintergrund: 

Die Stadtvertretung hat im Haushalt 2017 20.000 € für die Erstellung eines Aktionsplanes Inklusion zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der   Stadt Kaltenkirchen bereit gestellt, nach dem sich der Sozial- und Gleichstellungsausschuss 2016 mehrfach mit dieser Thematik beschäftigt und einstimmig eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat.

Im April 2017 hat die Stadt Kaltenkirchen einen Kooperationsvertrag mit der Lebenshilfe Kaltenkirchen gGmbH, der Stiftung „Das Rauhe Haus“, dem DRK Kreisverband Segeberg, dem Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein und der VHS Kaltenkirchen-Südholstein GmbH, die auch die Koordination des Prozesses übernahm, abgeschlossen. Ziel der Vereinbarung war die Erstellung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Stadt Kaltenkirchen. Hierzu sollten 3 öffentliche Workshops (der 1. Workshop verbunden mit einer vorgehenden Auftaktveranstaltung im Rathaus) zu den 5 Handlungsfeldern Barrierefreiheit und Mobilität; Wohnen, Bildung & Erziehung, Arbeit & Beschäftigung und Kultur, Sport & Freizeit durchgeführt werden. Die Workshops fanden am 20.05.2017 im Rathaus der Stadt und am 19.07. und 27.09.2017 in den Räumen der VHS Kaltenkirchen-Südholstein GmbH statt. Als Ergebnis dieser Workshops wurde der Maßnahmenkatalog (Empfehlungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Kaltenkirchen) erstmals vorgestellt.

Am 24.04.2018 hat die Stadtvertretung – nach vorheriger Beratung im Sozial- und Gleichstellungsausschuss und im Hauptausschuss – den Maßnahmenkatalog (Empfehlungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Kaltenkirchen) als Aktionsplan Inklusion für die Stadt Kaltenkirchen befürwortet und die Einrichtung einer Steuerungsgruppe für die Umsetzung des Aktionsplanes sowie weitere begleitende Entscheidungen beschlossen. 


UN-Behindertenrechtskonvention 

Am 03.05.2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Das Übereinkommen ist für alle Mitgliedsstaaten, die es ratifiziert haben, völkerrechtlich wirksam.

Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Das Vertragswerk stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung dar.

Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30.03.2007 unterzeichnet.


Inklusion

Der Begriff Inklusion beschreibt den Einschluss bzw. die Einbeziehung von Menschen in die Gesellschaft.