Bauleistungen:
Gemäß § 20 Abs. 3 Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A) hat die Stadt Kaltenkirchen nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf der offiziellen Internetseite der Stadt, über vergebene Aufträge zu informieren, wenn bei
übersteigt.
Diese Informationen werden mindestens sechs Monate vorgehalten.
Dienst- und Lieferleistungen:
Gemäß § 30 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) informiert die Stadt Kaltenkirchen nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von mindestens drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf ihrer Internetseite.
Auftraggeber der hier aufgeführten Aufträge ist die
Stadt Kaltenkirchen,
- Der Bürgermeister -
Holstenstraße 14
24568 Kaltenkirchen
Tel.: 04191/939-0
Fax: 04191/939-100
E-Mail: info@kaltenkirchen.de
Folgende Aufträge wurden vergeben:
Sanierung Kleinspielfeld Sportanlage Marschweg in der Stadt Kaltenkirchen
Versickerung und Deckenerneuerung Dramburger Straße in der Stadt Kaltenkirchen
Sanierung Kallieser Straße und Kallieser Stieg in der Stadt Kaltenkirchen
Sanierung Kleinspielfeld Grundschule Flottkamp in der Stadt Kaltenkirchen
Änderung Radverkehrsführung L 80 Schützenstraße
westlich Lakweg bis Grenzweg
in der Stadt Kaltenkirchen
Umbau Parkplatz KGA Schöne Aussicht
in der Stadt Kaltenkirchen
Kiss & Ride Parkplatz Grundschule Alter Landweg
in der Stadt Kaltenkirchen