Bauleistungen:

Gemäß § 20 Abs. 3 Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/A) hat die Stadt Kaltenkirchen nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise,  z. B. auf der offiziellen Internetseite der Stadt, über vergebene Aufträge zu informieren, wenn bei 

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer, 
  • Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 EUR ohne Umsatzsteuer    

übersteigt.

Diese Informationen werden mindestens sechs Monate vorgehalten.



Dienst- und Lieferleistungen:

Gemäß § 30 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)  informiert die Stadt Kaltenkirchen  nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von mindestens drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf ihrer Internetseite.


Auftraggeber der hier aufgeführten Aufträge ist die

Stadt Kaltenkirchen, 
- Der Bürgermeister -
Holstenstraße 14
24568 Kaltenkirchen
Tel.: 04191/939-0
Fax: 04191/939-100
E-Mail:  info@kaltenkirchen.de


Folgende Aufträge wurden vergeben:


Sanierung Kleinspielfeld Sportanlage Marschweg in der Stadt Kaltenkirchen

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Versickerung und Deckenerneuerung Dramburger Straße in der Stadt Kaltenkirchen

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Sanierung Kallieser Straße und Kallieser Stieg in der Stadt Kaltenkirchen

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Sanierung Kleinspielfeld Grundschule Flottkamp in der Stadt Kaltenkirchen

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Änderung Radverkehrsführung L 80 Schützenstraße
westlich Lakweg bis Grenzweg
in der Stadt Kaltenkirchen

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Umbau Parkplatz KGA Schöne Aussicht
in der Stadt Kaltenkirchen

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Kiss & Ride Parkplatz Grundschule Alter Landweg
in der Stadt Kaltenkirchen

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