Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

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Wahlbekanntmachung

1. Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestags statt.

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

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Aufgrund § 5 (1) des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten­gesetz -LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBI. Schl.-H. 2006 S. 243) in Verbindung mit § 2 (3) der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBI. Schl.-H. 2006 S. 252), in der jeweils zurzeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Kaltenkirchen verordnet: PDF als Download


Satzung zur
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die
Abwasserbeseitigung der Stadt Kaltenkirchen
(1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser)

Auf der Grundlage von § 4 Abs. 1, Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig‐
Holstein (Gemeindeordnung -GO-); § 1 Abs. 1, § 2, § 4, § 6 Abs. 1 bis 7, § 8, § 9a, § 18 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
(KAG); § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AGAbwAG); § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 6 des Landeswassergesetzes (LWG); sowie § 23 der
Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Kaltenkirchen (Abwassersatzung) vom
25.07.2024, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der
Stadtvertretung vom 26.11.2024 die folgende 1. Änderungssatzung erlassen:

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Satzung zur
3. Änderung der Gebührensatzung
für die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen
(3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), des § 45 Abs. 3 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 4 und § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen vom 25.09.2019, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach
Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 26.11.2024 folgende Änderungssatzung erlassen:

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Bekanntmachung

2. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Kaltenkirchen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 26. November 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: PDF als Download



Bekanntmachung

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Stadt Kaltenkirchen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 26. November 2024 folgende Haushaltssatzung erlassen: PDF als Download



Wahlbekanntmachung

Die achte Wahl der Jugendstadtvertretung der Stadt Kaltenkirchen findet

am Dienstag, den 27.03.2025

von 9:00 bis 13:00 Uhr in den Schulen

und

von 12:00 bis 18:00 Uhr im Jugendhaus Kaltenkirchen statt.

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