Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaltenkirchen
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gem. § 155 LVwG
1. Nachtragssatzung
der Stadt Kaltenkirchen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein - GO in der jeweils geltenden Fassung und der § 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes - KAG in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 29.06.2026 folgende 1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren erlassen: PDF als Download