Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag
Wahlbekanntmachung
1. Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestags statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
Aufgrund § 5 (1) des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz -LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBI. Schl.-H. 2006 S. 243) in Verbindung mit § 2 (3) der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBI. Schl.-H. 2006 S. 252), in der jeweils zurzeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Kaltenkirchen verordnet: PDF als Download
Satzung zur
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die
Abwasserbeseitigung der Stadt Kaltenkirchen
(1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser)
Auf der Grundlage von § 4 Abs. 1, Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig‐
Holstein (Gemeindeordnung -GO-); § 1 Abs. 1, § 2, § 4, § 6 Abs. 1 bis 7, § 8, § 9a, § 18 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
(KAG); § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AGAbwAG); § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 6 des Landeswassergesetzes (LWG); sowie § 23 der
Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Kaltenkirchen (Abwassersatzung) vom
25.07.2024, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der
Stadtvertretung vom 26.11.2024 die folgende 1. Änderungssatzung erlassen:
Satzung zur
3. Änderung der Gebührensatzung
für die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen
(3. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), des § 45 Abs. 3 Satz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 4 und § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen vom 25.09.2019, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach
Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 26.11.2024 folgende Änderungssatzung erlassen:
Bekanntmachung
2. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Kaltenkirchen für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss
der Stadtvertretung vom 26. November 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung
erlassen: PDF als Download
Bekanntmachung
H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Stadt Kaltenkirchen für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 77 der
Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird
nach Beschluss der Stadtvertretung vom 26. November 2024 folgende
Haushaltssatzung erlassen: PDF als Download
Wahlbekanntmachung
Die achte Wahl der Jugendstadtvertretung der Stadt Kaltenkirchen findet
am Dienstag, den 27.03.2025
von 9:00 bis 13:00 Uhr in den Schulen
und
von 12:00 bis 18:00 Uhr im Jugendhaus Kaltenkirchen statt.