Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Kaltenkirchen ist bemüht, die Webseite https://www.kaltenkirchen.de im Einklang  mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.kaltenkirchen.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei:

Es handelt sich um PDF-Dokumente:

· Formulare/Anträge mit Anlagen

· Flyer und Broschüren

· Protokolle und Niederschriften (Ausschüsse, Stadtvertretersitzungen, Arbeitskreise)

· Formulare unter dem Zuständigkeitsfinder

· Bebauungspläne (B-Pläne) mit allen Anlagen

· Flächennutzungsplan (Änderungen, Erläuterungen, Begründungen)

· Verschiedene Dokumentationen

· Haushaltspläne

· Anlagen und Formulare im Bürger- und Ratsinformationssystem

· Unter Ortsrecht und dem Zuständigkeitsfinder hinterlegte Dokumente wie Satzungen, Richtlinien, Beitragsordnungen, Nutzungsordnungen, Grundsätze und Verordnungen

· Bilder, Fotos und Grafiken – vereinzelt können alternative Texte fehlen

Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

Vorlesefunktion: Als zusätzlichen Service haben wir diese Webseite mit der Assistenzsoftware Eye-Able® ergänzt. Durch klicken auf den „Webseite vorlesen“-Button wird der Text einer Seite vorgelesen.


Visuelle Hilfe: Es wird ein Drittanbieter-Tool von Eye-Able® eingesetzt, das für die Barrierefreiheit unterstützend eingesetzt werden kann. Es ermöglicht eine individuelle Anpassung der Webseite.


Leichte Sprache: Auf dieser Website werden in Leichter Sprache bereitgestellt: Informationen zum Inhalt, Hinweise zur Navigation und Hinweise zu weiteren Informationen in Leichter Sprache.
Informationen in Leichter Sprache

Gebärdensprache: Zur Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache beteiligt sich die Stadt Kaltenkirchen am Beteiligungsprojekt „Kommunaler Gebärdensprach-Avatar“ (KGA), um die digitale Teilhabe für gehörlose Menschen zu verbessern. Die ersten Videos für diese Website sollen im Laufe des Jahres 2023 bereitgestellt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.05.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 06.07.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen? Bitte teilen Sie uns diese mit uns nutzen Sie dafür unser https://www.kaltenkirchen.de/de/kontakt (Kontaktformular) Bitte beschreiben Sie die möglichen Mängel oder Barrieren möglichst genau. Wir werden Ihren Hinweis prüfen.

Sie können uns auch eine E-Mail schicken unter nfkltnkrchnd oder uns per Post oder telefonisch kontaktieren:

Stadt Kaltenkirchen
Hauptverwaltung
Holstenstraße 14
24568 Kaltenkirchen
Tel. +49 191 939-0

Die Anfragen im Rahmen des Feedbackformulars oder der oben genannten Kontaktmöglichkeiten werden an die Internetredaktion von Kaltenkirchen übermittelt und dort bearbeitet.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:

Karolinenweg 1

24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121

24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbtlndtgltshd