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Bei der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt sollen Sie bereits angeben, wie Sie Ihre Namensführung gestalten möchten. Mit dieser Information möchten wir Ihnen eine kleine Entscheidungshilfe geben.
Sie sind beide deutsche Staatsangehörige:
Sie und/oder Ihr Partner sind ausländischer Staatsbürger:
In diesem Fall müssen Ihre Möglichkeiten der Namenswahl im Einzelfall mit dem Standesamt besprochen und geklärt werden. Denn grundsätzlich führt in der Ehe jeder Ehegatten seinen Familiennamen nach dem Namensrecht des Staates, dem er angehört. Und jeder Staat hat nun einmal sein eigenes Namensrecht.
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit können Sie aber erklären, dass Sie Ihren Familiennamen nach dem deutschen Namensrecht führen möchten. Voraussetzung ist allerdings, dass einer von Ihnen seinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat. Zu beachten ist auch, dass die Behörden Ihres Staates unter Umständen einen Familiennamen, den Sie nach dem deutschen Namensrecht gewählt haben, nicht anerkennen und auch nicht in Ihren Pass eintragen werden. Deshalb empfiehlt es sich, dass Sie sich bei dem Konsulat Ihres Staates informieren.
Wir begrüßen Sie auf den Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Alle wichtigen Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner, Gewerbetreibende und diejenigen, die gerne in Kaltenkirchen sesshaft werden wollen, werden Ihnen hier angezeigt.
Zur Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen sind für Besuche des Rathauses im Vorwege Termine zu vereinbaren. Am einfachsten geht dies über die Online-Terminvergabe unter www.kaltenkirchen.de, offiziellen Internetseiten der Stadt Kaltenkirchen. Mit der Schaltfläche "Termin buchen" kann einfach und unkompliziert der Termin gebucht werden.
Die Stadtvertretung hat erstmals am 07.05.2019 ein Förderprogramm zur Sicherung der ärztlichen Versorgung beschlossen und stellt hierfür jährlich 50.000 Euro bereit. Die Stadt Kaltenkirchen fördert damit niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte mit jeweils 10.000 Euro, wenn sie in Kaltenkirchen eine Praxis übernehmen oder eine Neueinstellung vornehmen.
Öffnungszeiten: Rathaus • Mo & DI: 7.30 - 12.00 & 14.00 - 16.00 uhr · Mi: 07.30 - 12.00 UHR · Do: 7.30 – 12.00 & 14.00 – 18.00 UHR · Fr: 7.30 – 12.00 uhr