Vorkaufsrecht der Gemeinde

Zuständige Mitarbeiter

Hinweis

Die Stadt Kaltenkirchen bietet nunmehr den Online Dienst „Vorkaufsrecht der Gemeinde“ an.

Durch diesen Dienst kann der Stadt digital der Abschluss eines Kaufvertrages mitgeteilt werden, in dem entsprechende Antragsdaten online eingegeben und ggf. erforderliche Nachweise hochgeladen werden. Zunächst lautet der Link für diesen Service:

https://zufish.schleswig-holstein.de/detail?searchtext=vorkaufsrecht%20der%20gemeinden&infotype=01060044&area=Kaltenkirchen&areaId=9007405&pstId=8968974&ags=Kaltenkirchen#navigation