„Ein Landschaftsplan enthält die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes auf der Grundlage des Landschaftsrahmenplanes und unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung.“

Die zentrale Aufgabe des Landschaftsplanes ist die Sicherung der nachhaltigen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen, der wild wachsenden Pflanzen und wildlebenden Tiere.

Der Landschaftsplan beinhaltet naturschutzfachliche Zielsetzungen, die insbesondere für die Ausweisung künftiger Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebiete von Belang sind und ist daher eine wichtige Grundlage für die künftige kommunale Entwicklung.

Der Landschaftsplan für sich ist eine nach außen für den Bürger unverbindliche Planung. Wesentliche Inhalte und Ziele werden jedoch in die weitere Bauleitplanung übernommen. In den Bebauungsplänen entfalten diese dann als sog. Festsetzungen auch eine Bindung für den Bürger.

Sie können hier die 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes einsehen.

Landschaftsplan

Fachbereich Tiefbau und Stadtplanung


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