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Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen, d.h. Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, ist durch die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Darüber hinaus ist bei weiteren sonstigen Planungen die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.

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Neuaufstellung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans

Der wirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 und der Landschaftsplan mit Bestandkraft seit 2004 werden aktuell neu aufgestellt. Hierzu laden wir Sie herzlich zur Auftaktveranstaltung am 08.04.2025, 19:00 Uhr im Ratssaal (Rathaus Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen) ein. 

Ab 27.03.2025 startet eine Online-Befragung zum Flächennutzungsplan und zum Landschaftsplan! Nehmen Sie gern an der Befragung teil:

Online-Befragung

Weitere Informationen können Sie auf folgenden Intersetseiten einsehen:

zum Flächennutzungsplan

zum Landschaftsplan (diese Seite befindet sich derzeit im Aufbau)

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Normalverfahren:

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung


Ein erster Schritt ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, mit der die Bürgerinnen und Bürger über die Planungsabsichten der Stadt Kaltenkirchen im Zuge der Aufstellung eines Bauleitplanes informiert werden.

Die Informationen beinhalten die Ziele und Zwecke der Planung sowie Alternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen. Ebenso wird über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Auf die frühzeitige Beteiligung wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Segeberger Zeitung und nachrichtlich in der Umschau sowie im Internet auf www.kaltenkirchen.de hingewiesen.


Ansprechpartner:


Stadt Kaltenkirchen -Der Bürgermeister-
FB 6 - Tiefbau und Stadtplanung
Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen

Tel.: 04191-939-0

Stadtplanung@kaltenkirchen.de

Zurzeit finden folgende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen statt:

- keine -


Die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren liegen in der Zeit vom ______ bis einschließlich _______ im Fachbereich Tiefbau und Stadtplanung, 3.OG, des Rathauses, Holstenstr. 14, 24568 Kaltenkirchen, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich, zur Niederschrift oder unter den u.g. E-Mail-Adressen vorgetragen werden.

Nach Beendigung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen findet im weiteren Aufstellungsverfahren eine öffentliche Auslegung der Planentwürfe und eventuell erforderlicher Fachgutachten statt.

Hier haben Sie die Möglichkeit die Pläne als PDF-Datei einzusehen:




       


Normalverfahren:

Veröffentlichung

Bei der Veröffentlichung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats auf dieser Internetseite veröffentlicht. Jedermann kann während dieser Frist Stellungnahmen und Anregungen zur Planung abgeben. Auf die Veröffentlichung wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Segeberger Zeitung und nachrichtlich in der Umschau sowie im Internet auf www.kaltenkirchen.de hingewiesen.

Zurzeit liegen folgende Bauleitpläne öffentlich aus:


- keine -

Hier haben Sie die Möglichkeit die Pläne als PDF-Datei einzusehen:

Informationen zum Datenschutz

Zusätzlich liegen die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren in der Zeit vom ___ bis ___ in der Bau- und Planungsabteilung des Rathauses, Holstenstraße 14, Flur 3. OG, Zimmer 313/314,  24568 Kaltenkirchen während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf bzw. zu den geänderten Teilen des Planentwurfes schriftlich, zur Niederschrift oder unter der u.g. E-Mail-Adresse vorgetragen werden.




Vereinfachtes Bauleitplanverfahren §13 BauGB

Nach Beendigung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen findet im weiteren Aufstellungsverfahren eine Veröffentlichung der Planentwürfe und eventuell erforderlicher Fachgutachten statt. Bei der Veröffentlichung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats auf dieser Internetseite zur Verfügung stehen. Jedermann kann während dieser Frist Stellungnahmen und Anregungen zur Planung abgeben. Auf die Veröffentlichung wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Segeberger Zeitung und nachrichtlich in der Umschau sowie im Internet auf www.kaltenkirchen.de hingewiesen.

Zurzeit liegen folgende Bauleitpläne öffentlich aus:

- keine -

Zusätzlich liegen die Entwürfe und die dazugehörigen Begründungen in dieser Zeit in der Bau- und Planungsabteilung des Rathauses, Holstenstraße 14, 3. OG, Zimmer 313/314, 24568 Kaltenkirchen während der Dienstzeiten (siehe Bekanntmachung) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf bzw. zu den geänderten Teilen des Planentwurfes schriftlich, zur Niederschrift oder unter den u.g. E-Mail-Adressen vorgetragen werden.

Hier haben Sie die Möglichkeit die Pläne als PDF-Datei einzusehen:

Beschleunigtes B-Plan-Verfahren § 13a BauGB

Ein Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren unter folgenden Voraussetzungen aufgestellt werden:

  • Wiedernutzbarmachung von Flächen
  • Nachverdichtung oder
  • andere Maßnahmen der Innenentwicklung


Die zulässige Grundfläche gem. § 19 BauNVO die festgesetzt wird darf:

  • 20.000 m² nicht überstreiten bzw.
  • bei mehr als 20.000 m² bis maximal 70.000 m²

wenn die Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkung hat.

Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Sie haben die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während der u. g. Frist besteht die Möglichkeit sich zur Planung zu Äußern.

Zurzeit liegen folgende Bauleitpläne öffentlich aus:


Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Ohland", 7. Änderung

für den Bereich nördlich des Kisdorfer Weges, westlich der Straße Graff und südlich der Kleingartenanlage „Schöne Aussicht“

Veröffentlichung des Entwurfes im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Bau- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 11.11.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35, 7. Änderung „Ohland“ für den Bereich nördlich des Kisdorfer Weges, westlich der Straße Graff und südlich der Kleingartenanlage „Schöne Aussicht“mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können ab sofort bis einschließlich 06.01.2025 eingesehen werden.

Stellungnahmen und Anregungen zur Planung können innerhalb dieser Zeit schriftlich, zur Niederschrift oder unter der u.g. E-Mail-Adresse abgegeben werden. Auf die Veröffentlichung wird durch öffentliche Bekanntmachung im Internetwww.kaltenkirchen.de, an den Bekanntmachungstafeln, in der Segeberger Zeitung und nachrichtlich in der Umschau hingewiesen.

Bekanntmachung

Entwurf der Planzeichnung Teil A + Text Teil B

Entwurf der Begründung

Schallgutachten

Informationen zum Datenschutz

Ansprechpartner:

Frau Kepsch
Stadt Kaltenkirchen -Der Bürgermeister-
FB 6 - Tiefbau und Stadtplanung
Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen

Tel.: 04191/ 939 -461

Stadtplanung@kaltenkirchen.de


 Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Daten und Dokument lediglich Informationszwecken dienen. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit Ihrem o.g. Ansprechpartnern.