Regelungen zur Reinigung von Geh- und Radwegen


Aufgrund wiederholter Nachfragen erfolgt die nachfolgende Information zu den in der Stadt Kaltenkirchen geltenden Regelungen für die Reinigung von Geh- und Radwegen. Nach der Straßenreinigungssatzung ist den Grundstückseigentümern grundsätzlich die Reinigungspflicht für folgende Straßenteile in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke übertragen: Gehwege, Radwege, kombinierte Geh- und Radwege, öffentliche Wohnwege, begehbare Seitenstreifen, aber auch Bordsteine, Gräben und Grabenverrohrungen, die dem Grundstückanschluss dienen.

Die zu reinigenden Straßenteile müssen grundsätzlich einmal wöchentlich auf ihre Sauberkeit kontrolliert und erforderlichenfalls gesäubert werden. Die Reinigung umfasst die Säuberung der genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen geringen Umfangs sowie Laub nach den örtlichen Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen. Herbizide oder andere chemischen Mittel dürfen nicht verwendet werden.

Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind sauber freizuhalten. Hydrantenschilder sind bei Bedarf freizuschneiden.

Wer seiner Reinigungspflicht persönlich nicht nachkommen kann, muss eine geeignete Person oder ein Unternehmen mit der Reinigung beauftragen.

Ein Verstoß gegen die vorstehend aufgeführten Verpflichtungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Außerdem kann die Reinigung durch die Stadt oder eine von ihr beauftragte Person auf Kosten der Verantwortlichen vorgenommen werden.

„Gerade in dieser beginnenden herbstlichen Jahreszeit sollte darauf geachtet werden, dass die Nutzbarkeit der öffentlichen Wege gefahrlos gewährleistet ist und Niemand gefährdet ist. Bitte beseitigen Sie daher das Laub und den Bewuchs auf den Wegen und Bordsteinen zeitnah. Sie helfen damit, die Wege sicher benutzen zu können, verbessern den Gesamteindruck unserer Stadt und tragen zur Instandhaltung unserer Infrastruktur bei, für deren Instandsetzung ansonsten wieder Gelder der Allgemeinheit investiert werden müssten.“, appelliert Bürgermeister Hanno Krause.

Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen kann im Internet eingesehen werden unter www.kaltenkirchen.de / Rathaus & Politik / Bürgerservice / Ortsrecht / 07 Öffentliche Einrichtungen.

Ansprechpartner im Rathaus ist Frau Harm, Tel. 04191 939331, E-Mail: rdnngkltnkrchnd