Viele Menschen fühlen sich von Lärm belästigt oder gestört. Lärm kann auch unabhängig von der eigenen Wahrnehmung krankmachen. Das Europäische Parlament hat zum Schutz der Bevölkerung vor einer zunehmenden Belastung durch Lärm am 25. Juni 2002 die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) beschlossen. In Deutschland wurde diese Richtlinie in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, § 47 a ff.) interiert. Um Lärmauswirkungen und Lärmprobleme zu regeln, stellen die Gemeinden Lärmaktionspläne auf, die alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden müssen.
Erläuterung rechtliche Grundlagen
Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt Kaltenkirchen wurde 2018 beschlossen. Die dazugehörigen Lärmkartierungen wurden im Jahr 2017 erstellt:
Lärmaktionsplan 2018 - Teil 1Lärmaktionsplan 2018 - Teil 2
2022 wurde das Verfahren zur Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Kaltenkirchen aus 2018 eingeleitet. Hierzu wurden neue Lärmkarten erstellt, die unter folgendem Link aufgerufen werden können:
Pressemitteilung zu den Lärmkarten (Hinweis: Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten für die aktuelle Lärmkartierung neue Berechnungsverfahren vorgegeben. Aus diesem Grund weichen die neuen Lärmkarten von den Lärmkarten aus dem Jahr 2017 deutlich ab.)
Im nächsten Schritt wird auf Grundlage der neuen Lärmkarten die Lärmsituation in der Stadt Kaltenkirchen neu bewertet. Hierbei werden die Auswirkungen der Lärmsituation beurteilt und Maßnahmen entwickelt, um der Entstehung von Lärm vorzubeugen, zu mindern oder zu verhindern. Bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans erhält die Öffentlichkeit Gelegenheit mitzuwirken, um z.B. Lärmprobleme darzulegen oder Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen vorzubringen. Hierzu findet am 06.09.2024 von 18:00 bis 21:00 Uhr eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, in der der Entwurf der Lärmaktionsplanung vorgestellt wird. Es schließt die Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 09.09. bis 14.10.2024 an. Die entsprechenden Unterlagen können Sie ab dem 09.09.2024 unter folgendem Link aufrufen: